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Global Student Experience

Eingeladene Gaststudierende

Zielgruppe

Eingeladene Gaststudierende sind Studierende (BA, MA, PhD), die an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule immatrikuliert sind und im Rahmen eines Projektes (z.B. Forschung, Diplomarbeit) einen Aufenthalt an einem Institut der UZH planen und ein Einladungsschreiben einer/s an der UZH angestellten Forschenden vorweisen können. Der Gastaufenthalt an der UZH muss eine Dauer von mindestens 2 und höchstens 12 Monaten haben. 

Bitte beachten Sie

Studierende, die an einer Universität eingeschrieben sind, die am europäischen Erasmus+ Programm teilnimmt, und im Rahmen eines o.g. Projektes an die UZH kommen wollen, bewerben sich über das schweizerische SEMP Programm. Weitere Informationen zu Praktika über das SEMP Programm finden Sie hier.

Zulassungsbedingungen

  1. Sie sind während des Aufenthaltes an der UZH an Ihrer Heimuniversität regulär immatrikuliert (z.B. kein Urlaubssemester).
  2. Sie studieren das Fach, das Sie an der UZH besuchen möchten, seit mindestens zwei Semestern an Ihrer Heimuniversität.
  3. Sie haben die Zustimmung eines Instituts der UZH, dass Sie für einen begrenzten Zeitraum von einem/r Mitarbeitenden im Rahmen eines bestimmten Projektes betreut werden. 
  4. Für die Zeit Ihres Aufenthaltes an der UZH sind Sie nicht an der UZH angestellt.
  5. Wir empfehlen ein Sprachniveau von B2 in der Arbeitssprache, welche Sie mit Ihrer Betreuungsperson abgemacht haben.

Rechte

Eingeladene Gaststudierende werden an der UZH eingeschrieben. In der Regel ist der Besuch von Lehrveranstaltungen an der UZH nicht vorgesehen, ausser dieser wird von der Betreuungsperson empfohlen und steht im Zusammenhang mit dem Zweck des Aufenthaltes.Sie können keinen UZH-Abschluss erwerben. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht.

Bewerbungsprozess

  1. Sie vereinbaren mit Ihrer Kontaktperson an einem Institut der UZH, dass Sie für einen definierten Zeitraum an die UZH kommen können und definieren mit ihr eine inhaltliche Aufgabe für diese Zeit. Das Institut stellt Ihnen diesbezüglich ein Einladungsschreiben aus.
  2. Sie füllen das Bewerbungsformular aus: Bewerbungsformular Mobility Online
  3. Per E-Mail erhalten Sie eine Bestätigung mit den Zugangsdaten für unser Bewerbungsportal: Mobility Online
  4. Die Bewerbung wird von der Abteilung Global Student Experience geprüft und Sie erhalten anschliessend eine Rückmeldung und ggf. weitere Informationen.

Bewerbungsunterlagen

  • Passkopie (bis mind. 3 Monate nach Ende des geplanten Aufenthalts gültig)
  • Passfoto: Das Foto wird für Ihre UZH-Studierendenkarte verwendet. Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Vorgaben einhalten: aktuelles farbiges Passfoto (das Gesicht muss frontal und gegen einen gut kontrastierenden, neutralen Hintergrund fotografiert sein und sollte etwa 80% der Fläche einnehmen), im Seitenverhältnis 3:4, Grösse mind. 400x533 Pixel.
  • Lebenslauf
  • Leistungsausweis (Transcript of Records, aktuellste Version); ggf. auch Bachelor- oder Masterdiplom
  • Bestätigung Immatrikulation und Anerkennung an der Heimuniversität 
  • Bestätigung der Betreuungsperson (PDF, 279 KB) 

Bewerbungsfristen

Bewerber/innen mit Nationalitäten ohne Visumspflicht muss die Bewerbung zwei Monate vor Beginn des geplanten Aufenthaltes an der UZH eingereicht sein.

Bei Nationalitäten mit Visumspflicht muss die Bewerbung drei Monate vor Beginn des geplanten Aufenthaltes an der UZH eingereicht sein.

Gebühren und Lebenskosten

Für die Zeit Ihres Aufenthaltes sind Sie von den Gebühren an der UZH befreit.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie über genügend Mittel (z.B. durch Stipendien, empfohlener Betrag liegt zwischen CHF 1750 und CHF 2200 pro Monat) verfügen, um die Lebenskosten während Ihrem Aufenthalt in Zürich zu decken. 

Visum

Studierende mit einer Nicht-EU/EFTA Nationalität müssen ggf. mit einem gültigen Visum für die Schweiz einreisen. Wenn dies der Fall ist, laden Sie das Visumsformular mit den übrigen Bewerbungsformularen hoch. Im Zweifelsfall können Sie bei der Abteilung Global Student Experience nachfragen, ob ein Visumsgesuch notwendig ist. Das Visum selbst wird von der Abteilung Global Student Experience für Sie beim Migrationsamt Zürich beantragt. Es können Gebühren anfallen.

Visum und Einreise

Weiterführende Informationen

Ukraine

Studierende aus der Ukraine

Studierende aus der Ukraine, die an einem Gaststudium interessiert sind, wenden sich bitte direkt an incoming@int.uzh.ch

Kontakt

Alice Ragueneau

+41 44 634 65 11
incoming@int.uzh.ch

Bewerbungsfrist

Die Bewerbung muss zwei Monate (bei Visumspflicht drei Monate) vor Beginn des geplanten Aufenthaltes an der UZH eingereicht sein.