Gaststudium/Gastaufenthalt
Studierende, die an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule immatrikuliert sind, haben die Möglichkeit als eingeladene Gaststudierende an die UZH zu kommen. Eingeladene Gaststudierende verfolgen semesterdaten-unabhängig ein Projekt (z.B. Forschung, Abschlussarbeit).
Für die Zulassung zum Gaststudium gilt generell, dass die Studierenden während des Aufenthaltes an der UZH an ihrer Heimuniversität eingeschrieben bleiben und keinen UZH-Abschluss erwerben können. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht.