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Global Student Experience

Finanzierung für Mobilitätsaufenthalte

Semesteraufenthalte

1. Stipendium im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme SEMP für Semesteraufenthalte

Studierende, die eine Mobilität innerhalb des SEMP machen, erhalten in der Regel automatisch ein Stipendium. Es dient dazu, einen Teil der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu decken.

Die Berechnung des Stipendiums hängt von der effektiven Dauer der Lehrveranstaltungen ab (ohne Einführungsveranstaltungen und Prüfungen ausserhalb der Lehrveranstaltungsperiode). Die Stipendienpauschalen liegen für Trimester (Aufenthalt 2-3 Monate) bei CHF 1'330.- respektive für Semester (Aufenthalte über 3 Monate) bei CHF 1'900.-. 

Für Aufenthalte ausserhalb Europas stehen ebenfalls SEMP-Stipendien für gesamtuniversitäre Abkommen zur Verfügung. Die Stipendienpauschalen liegen hier für Trimester (Aufenthalt 2-3 Monate) bei CHF 1'750.- respektive für Semester (Aufenthalte über 3 Monate) bei CHF 2'500.-.

Sie bewerben sich für den Austauschplatz; eine separate Bewerbung für das Stipendium ist nicht nötig. 

Swiss-European Mobility Programme

Zuschuss für umweltfreundliches Reisen

Im Rahmen von SEMP können Studierende einen Zuschuss in Anspruch nehmen, wenn sie sich bei ihrer An- und Abreise für eine umweltfreundliches Verkehrsmittel entscheiden. Sie erhalten einen Zuschuss von CHF 100.-, wenn sie einen Nachweis über die Reise mit Zug oder Bus vorlegen können (z.B. Kopie des/der Originalfahrscheins/e).

Zuschuss für Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Studierende mit besonderen Bedürfnissen, denen während des Austauschaufenthalts im Rahmen von SEMP aufgrund ihrer Beeinträchtigung Mehrkosten entstehen, können über GSE bei Movetia zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Bitte kontaktieren Sie uns mindestens vier Monate vor Ihrem Austausch, falls Sie einen Antrag für einen solchen Zuschuss einreichen möchten: outgoing@int.uzh.ch.

Austausch leicht(er) gemacht

Haben Sie nie daran gedacht, während Ihres Studiums ins Ausland zu gehen, weil Ihnen die finanziellen Mittel fehlen? Die Abteilung Global Student Experience (GSE) vergibt ergänzende UZH-Mobilitätsstipendien an Studierende, für die aus unterschiedlichen sozio-ökonomischen Gründen eine Mobilität ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht in Frage kommt (s. "Austausch leicht(er) gemacht" weiter unten).

 

2. UZH-Mobilitätsstipendium für Semesteraufenthalte

Informieren Sie sich in der Liste darüber, für welche Partneruniversitäten Sie ein UZH-Mobilitätsstipendium erhalten. Das Stipendium dient dazu, einen Teil der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu decken.

Partneruniversitäten mit UZH-Mobilitätsstipendium 2025/2026 (PDF, 89 KB)

Austausch leicht(er) gemacht

Haben Sie nie daran gedacht, während Ihres Studiums ins Ausland zu gehen, weil Ihnen die finanziellen Mittel fehlen? Die Abteilung GSE vergibt ergänzende UZH-Mobilitätsstipendien an Studierende, für die aus unterschiedlichen sozio-ökonomischen Gründen eine Mobilität ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht in Frage kommt (s. "Austausch leicht(er) gemacht" weiter unten).

 

3. Mobilitätsstipendium für Studierende der Chemie, Wirtschaftschemie und Biochemie für Semesteraufenthalte

Zudem stellt  der «Fonds Chemie und Pharmazie» Mobilitätsstipendien für Studierende in den Fächern Chemie, Wirtschaftschemie und Biochemie zur Verfügung. Ein Stipendium dient dazu, einen Teil der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu decken.

«Fonds Chemie und Pharmazie»  

 

4. Stipendium der Heyning-Roelli Stiftung

Die Heyning-Roelli Stiftung unterstützt begabte, aber finanziell benachteiligte Studierende mit der finanziellen Förderung von Reise- und Aufenthaltskosten. Zielgruppe sind Bachelor- und Masterstudierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms ein oder zwei Semester an einer Partneruniversität studieren möchten oder für die ein Auslandaufenthalt für das Verfassen einer Masterarbeit erforderlich ist.

  Heyning-Roelli Stiftung

Kurzprogramme

1. UZH-Mobilitätszuschuss für Kurzprogramme

Global Student Experience (GSE) hat Leitlinien für nachhaltiges Reisen bei Kurzprogrammen (PDF, 100 KB) erarbeitet, die festlegen, welche Programme beworben und mit Zuschüssen gefördert werden. Kurzprogramme bieten diverse Möglichkeiten für internationale Erfahrungen, können jedoch höhere ökologische Auswirkungen als diejenigen längerer Programme haben. GSE erwartet, dass Studierende mit dem Zug oder einem anderen umweltfreundlichen Verkehrsmittel (Bus, Carpooling) ins Ausland reisen. Ist eine Flugreise erforderlich beträgt die Mindestdauer für ein Kurzprogramm drei Wochen um förderfähig zu sein.

Der UZH-Mobilitätszuschuss für Kurzprogramme setzt sich zusammen aus einer Wochenpauschale von CHF 500.- sowie einer distanzabhängigen Reisepauschale bei der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel (siehe Tabelle weiter unten).

  • Wenn die Dauer des Kurzprogramms zwischen einer und drei Wochen liegt, erhalten Studierende nur dann einen Zuschuss (Wochenpauschale sowie Reisepauschale nach Distanz), wenn sie ein umweltfreundliches Verkehrsmittel nutzen. 
  • Wenn die Dauer des Kurzprogramms zwischen drei und vier Wochen liegt, erhalten Studierende neben der Wochenpauschale nur dann eine Reisepauschale nach Distanz, wenn sie mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel reisen.

Austausch leicht(er) gemacht

Haben Sie nie daran gedacht, während Ihres Studiums ins Ausland zu gehen, weil Ihnen die finanziellen Mittel fehlen? Die Abteilung GSE vergibt ergänzende UZH-Mobilitätsstipendien an Studierende, für die aus unterschiedlichen sozio-ökonomischen Gründen eine Mobilität ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht in Frage kommt (s. "Austausch leicht(er) gemacht" weiter unten).

 

2. Zuschuss im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme SEMP für Blended Intensive Programmes (BIPs)

Im Rahmen von SEMP können UZH-Studierende, die an einem Blended Intensive Programme (BIP) an einer europäischen Partneruniversität teilnehmen, für Reise- und Aufenthaltskosten der physischen Mobilität einen Zuschuss beantragen.

Die Zuschüsse belaufen sich auf CHF 80.- (1. - 14. Tag) bzw. CHF 60.- (15. - 30. Tag) pro Veranstaltungstag. Für umweltfreundliches Reisen wird zusätzlich eine einmalige Pauschale von CHF 100.- ausbezahlt. Die Reisebelege müssen dafür zwingend eingereicht werden. Ausserdem fördert Global Student Experience (GSE) die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel mit zusätzlichen Zuschüssen, wenn dadurch mehrtägige Reisen erforderlich sind.

Folgende Bedingungen müssen für die Beantragung des SEMP-Zuschusses erfüllt sein:

  • Sie sind während der gesamten Dauer des BIPs als reguläre:r Student:in an der UZH immatrikuliert (BA, MA oder PhD). 
  • Sie absolvieren das gesamte BIP-Programm, inklusive aller virtuellen Komponenten und physischer Mobilität.
  • Für das BIP werden mindestens 3 ECTS vergeben.
  • Die UZH ist im entsprechenden BIP-Konsortium beteiligt oder das BIP wird von einer Universität der Allianz Una Europa angeboten.

Zuschuss für Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Studierende mit besonderen Bedürfnissen, denen während des Austauschaufenthalts im Rahmen von SEMP aufgrund ihrer Beeinträchtigung Mehrkosten entstehen, können über GSE bei Movetia zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Bitte kontaktieren Sie uns mindestens vier Monate vor Ihrem Austausch, falls Sie einen Antrag für einen solchen Zuschuss einreichen möchten: outgoing@int.uzh.ch.

Austausch leicht(er) gemacht

Haben Sie nie daran gedacht, während Ihres Studiums ins Ausland zu gehen, weil Ihnen die finanziellen Mittel fehlen? Die Abteilung GSE vergibt ergänzende UZH-Mobilitätsstipendien an Studierende, für die aus unterschiedlichen sozio-ökonomischen Gründen eine Mobilität ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht in Frage kommt (s. "Austausch leicht(er) gemacht" weiter unten).

Distanz
(kann mittels Distance Calculator berechnet werden)

Pauschale

10 - 99 km CHF 50.-
100 - 499 km CHF 300.-
500 - 1999 km CHF 450.-
2000 - 2999 km CHF 550.-
3000 - 3999 km CHF 800.-
4000 - 7999 km CHF 1'150.-
8000 km und mehr CHF 1'650.-

Praktika/Forschungsaufenthalte

1. Stipendium im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme SEMP für Forschungs- und Praktikumsaufenthalte

Für Praktika (Praktikum in einem Unternehmen/Organisation, Forschungspraktikum, Graduiertenpraktikum) innerhalb Europas sowie weltweit kann ein Stipendium im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) beantragt werden. Es dient dazu, einen Teil der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu decken.

Das Stipendium beläuft sich auf CHF 440.- pro Monat (auf Tagessatzbasis) für Praktika im europäischen Raum und CHF 500.- pro Monat (auf Tagessatzbasis) für Praktika ausserhalb Europas.

Information zur Bewerbung finden Sie hier.

Zuschuss für umweltfreundliches Reisen

Im Rahmen von SEMP können Studierende einen Zuschuss in Anspruch nehmen, wenn sie sich bei ihrer An- und Abreise für eine umweltfreundliches Verkehrsmittel entscheiden. Sie erhalten einen Zuschuss von CHF 100.-, wenn sie einen Nachweis über die Reise mit Zug oder Bus vorlegen können (z.B. Kopie des/der Originalfahrscheins/e).

Zuschuss für Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Studierende mit besonderen Bedürfnissen, denen während des Austauschaufenthalts im Rahmen von SEMP aufgrund ihrer Beeinträchtigung Mehrkosten entstehen, können über Global Student Experience (GSE) bei Movetia zusätzliche finanzielle Mittel beantragen. Bitte kontaktieren Sie uns mindestens vier Monate vor Ihrem Austausch, falls Sie einen Antrag für einen solchen Zuschuss einreichen möchten: outgoing@int.uzh.ch.

 

2. Mobilitätsstipendum für Studierende der Chemie, Wirtschaftschemie und Biochemie für Forschungs- und Praktikumsaufenthalte

Der «Fonds Chemie und Pharmazie» stellt Mobilitätsstipendien für Studierende in den Fächern Chemie, Wirtschaftschemie und Biochemie zur Verfügung.

«Fonds Chemie und Pharmazie»

Austausch leicht(er) gemacht

Haben Sie nie daran gedacht, während Ihres Studiums ins Ausland zu gehen, weil Ihnen die finanziellen Mittel fehlen? Gibt es weitere Hinderungsgründe wie beispielsweise familiäre Verpflichtungen?

Die Abteilung Global Student Experience (GSE) vergibt UZH-Mobilitätsstipendien an Studierende, für die aus unterschiedlichen sozio-ökonomischen Gründen eine Mobilität ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht in Frage kommt. Den Antrag auf ein solches Mobilitätsstipendium müssen Sie aktiv zusammen mit Ihrer Bewerbung um einen Austauschplatz oder Kurzprogramm einreichen. Bitte beachten Sie das Merkblatt Austausch leicht(er) gemacht (PDF, 75 KB) zur Antragsstellung.

Externe Finanzierung für das Studium an einer Universität im Ausland

1. Stipendien für Auslandstudien von swissuniversities
Der Stipendiendienst von swissuniversities betreut im Auftrag des Bundes die ausländischen Regierungsstipendien, die Schweizer Studierenden und Forschenden für einen Auslandstudienaufenthalt offeriert werden.

swissuniversities

 

2. Zeno Karl Schindler Stiftung
Das Ziel der Zeno Karl Schindler Stiftung ist die Spitzenforschung in den Gebieten der Naturwissenschaften, Technologie und des Umwelt-Engineering, der mittelalterlichen Sprachen und Literatur unter Einschluss aller anderen mittelalterlichen Bereiche (Geschichte, Kunstgeschichte, Philosophie, Philologie, Theologie und Musikwissenschaften, "Medieval Studies"), sowie “Digital Humanities” als Verbindung von Technik und Medieval Studies zu unterstützen, zu fördern und zu entwickeln.

Zeno Karl Schindler Stiftung

 

3. Stipendium des italienischen Staates

Der italienische Staat vergibt jährlich einige wenige Stipendien für Studierende (MA, PhD) an Schweizer Universitäten, die ein oder zwei Semester an einer italienischen Universität studieren oder forschen möchten.

Interessierte Studierende bewerben sich bei der Abteilung Global Student Experience (GSE). GSE unterstützt gute Bewerbungen von Studierenden, die nicht über ein SEMP-Abkommen nach Italien gehen können. Danach folgt die Bewerbung bei der italienischen Botschaft in Bern, die über die endgültige Vergabe der Stipendien entscheidet. Die Bewerbung ist als PDF jeweils bis am 25. April (Bewerbungen für das folgende akademische Jahr) an folgende E-Mail-Adresse zu senden: outgoing@int.uzh.ch.

Informationen des Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale zum Stipendium

Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten

1. Beratungsstelle Studienfinanzierung
Die Beratungsstelle Studienfinanzierung ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Studienfinanzierung an der Universität Zürich. Sie vermittelt UZH-Studierenden mit knappen finanziellen Ressourcen und tiefen Elterneinkommen Stipendien und Darlehen, unterstützt bei kurzfristigen Engpässen, hilft bei Rekursen, informiert über die Rechte der Studierenden und berät diese umfassend in allen finanziellen Belangen.

Beratungsstelle Studienfinanzierung

 

2. Fachstelle Projekt- und Personenförderung (Doktorierende)
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie bei der Fachstelle Projekt- und Personenförderung. Die Fachstelle informiert und berät Forschende und Nachwuchskräfte über Forschungsbeiträge und Nachwuchsstipendien, über die Beteiligung an Forschungsprogrammen der Europäischen Union sowie über die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und den damit verbundenen Technologietransfer. Auf der Website der Fachstelle finden sich Informationen zu diversen Finanzierungsmöglichkeiten von Auslandaufenthalten.

  Fachstelle Projekt- und Personenförderung

Weiterführende Informationen

Immatrikulation und Studiengebühren

Als Austauschstudierende/r bleiben Sie an der UZH immatrikuliert und bezahlen die Studiengebühren an der UZH weiter. An fast allen Partneruniversitäten sind Sie von den Semestergebühren befreit. Eine Ausnahme bildet das Abkommen mit der italienischen Regierung, bei dem die gewählten Universitäten über die Befreiung entscheiden.

Nachhaltigkeit im Austausch

Besuchen Sie unsere Nachhaltigkeitsseite mit nützlichen Tipps um Ihren Auslandsaufenthalt umweltfreundlicher zu gestalten!

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