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Rechtlicher Schutz von Minderheitensprachen - (k)eine Notwendigkeit?

Die Sprache eines Menschen ist nicht nur ein Mittel der Kommunikation – vielmehr stiftet Sprache auch Identität und dient der Bewahrung von Geschichte und Kultur. In der Schweiz schützt die Verfassung die Sprachenfreiheit. Trotzdem zeigt die Entwicklung, dass wenig genutzte Sprachen immer mehr verdrängt werden. Welche Verantwortung hat der Staat, Minderheitensprachen zu schützen? Beinhaltet die Sprachenfreiheit das Recht und die Pflicht, Minderheitensprachen «künstlich» am Leben zu erhalten? Anlässlich des Internationalen Jarhes der indigenen Sprachen veranstaltet das Kompetenzzentrum Menschenrechte der Universität Zürich am 10. Dezember 2019 im Raum KOL-G-204 im Hauptgebäude der Universität Zürich an der Rämistrasse 71 eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit Inputveranstaltungen von Prof. D. Andreas Glaser und Corina Casanova. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer (PDF, 964 KB).