Austauschverträge Studierendenmobilität
Austauschverträge bilden die notwendige Grundlage für den Studierendenaustausch (Semesteraustausch). Sie können auf Ebene Universität, Fakultät, Institut oder eines einzelnen Studienfachs mit der entsprechenden Einheit der Partneruniversität abgeschlossen werden. Wichtige Kriterien, um einen neuen Austauschvertrag abzuschliessen:
- Gute akademische Entsprechung
- Vertrag muss von gegenseitigem Interesse sein (Interesse der Studierenden an potenzieller Partneruniversität)
- Vertrag sollte eine Erweiterung der regionalen Angebotspalette ermöglichen
Die Abteilung Global Student Experience unterstützt die Institute und Fakultäten, die ihr Austauschangebot für Studierende auf- und ausbauen sowie/oder anpassen möchten.
Andere Formen der Zusammenarbeit
Für andere Formen der Zusammenarbeit, die keinen Studierendenaustausch vorsehen (beispielsweise Forschungszusammenarbeit, gemeinsame Entwicklung von Lehr- und Weiterbildungsangeboten usw.) ist eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding – MoU) ausreichend. Andere Kooperationsmöglichkeiten (Cotutelle de Thèse, Double- oder Joint-Degree Programme) benötigen eigene Vertragsarten.
Für internationale Vereinbarungen, die andere Formen der Zusammenarbeit regeln, ist Global Affairs zuständig.