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FAQ START! Studium

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen zu START! Studium.

Aufbau und Inhalt

Wie ist START! Studium aufgebaut?

START! Studium ist ein Vollzeitprogramm. Es dauert 2 Semester (1 Jahr) und kann nicht verlängert oder wiederholt werden. Das Programm ist in verschiedene Phasen unterteilt:

  • Sommer-Zwischensemester (10. August – 17. September 2023)
  • Herbstsemester (18. September – 22. Dezember 2023)
  • Winter-Zwischensemester (23. Dezember 2023 – 18. Februar 2024)
  • Frühjahrssemester (19. Februar 2024 – 31. Mai 2024)

START! Studium ist modular aufgebaut. Das Angebot umfasst ein breites Kursangebot sowie individuelle Beratung, Informationsveranstaltungen und Workshops. Die Teilnehmenden besuchen einerseits Kurse, die exklusiv für START! Studium durchgeführt werden, sowie auch Kurse aus dem regulären Kursangebot der UZH.

Im Sommer-Zwischensemester und im Winter-Zwischensemester findet ein für alle Teilnehmenden von START! Studium weitgehend identisches Programm statt. Für das Herbstsemester und Frühjahrssemester erstellen alle Teilnehmenden von START! Studium einen individuellen Semesterplan (= Stundenplan). Dies erfolgt in enger Absprache mit der Geschäftsstelle START! Studium und dem Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich. Der Semesterplan für das Herbstsemester wird im August/September, jener für das Frühjahrssemester im Januar/Februar erstellt. 

Je nach Kurswahl und Phase des Programms besuchen Teilnehmende von START! Studium ca. 12-20 Lektionen Unterricht pro Woche. Pro Lektion Unterricht ist ausserdem mit einer Lektion Vor- und/oder Nachbereitung zu rechnen. Das ergibt einen wöchentlichen Aufwand von ca. 24-40 Lektionen. Hinzu kommt die Teilnahme am Begleitprogramm (Informationsveranstaltungen, Standortgespräche etc.).

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Ersetzt START! Studium eine Potenzialabklärung oder eine Laufbahnberatung?

Wenn Sie sich für START! Studium bewerben, prüfen wir, ob Sie aufgrund Ihrer Vorbildung realistische Chancen auf ein Studium an der Universität Zürich haben. Geeignete Bewerber*innen werden ausserdem zu einer Niveauabklärung Deutsch eingeladen. Während der Teilnahme an START! Studium haben Teilnehmende die Möglichkeit, die Inhalte und Anforderungen eines Hochschulstudiums in der Schweiz kennenzulernen und sie erhalten Informationen zu studienrelevanten Themen (z.B. Studienwahl oder Hochschulzulassung).

Eine Potenzialabklärung oder eine Laufbahnberatung kann START! Studium allerdings nicht ersetzen. Wir empfehlenden den Besuch einer Potenzialabklärung oder Laufbahnberatung vor oder während der Teilnahme an START! Studium.

Bereitet START! Studium auf die ECUS-Prüfung vor?

Bei einer Teilnahme an START! Studium erweitern Teilnehmenden ihre Sprachkompetenzen in Deutsch und Englisch, frischen ihre fachlichen Kompetenzen in ausgewählten universitären Fachmodulen auf und stärken ihre Kompetenzen in IT und wissenschaftlichem Arbeiten. Eine direkte Vorbereitung auf die ECUS-Prüfung bietet START! Studium aber nicht. Mehr Informationen zu Inhalt und Anforderungen der ECUS-Prüfung finden Sie auf der offiziellen Webseite von ECUS: http://www.ecus-edu.ch/

Erwartungen und Ziele

Ich weiss noch nicht, ob ich studieren möchte. Kann ich trotzdem an START! Studium teilnehmen?

START! Studium richtet sich primär an Geflüchtete, die in der Schweiz ein Hochschulstudium oder eine andere Ausbildung auf tertiärem Niveau absolvieren möchten. Nicht immer ist zum Bewerbungszeitpunkt jedoch definitiv klar, ob eine Ausbildung auf Tertiärstufe ein mögliches und realistisches Ziel ist. Eine Teilnahme an START! Studium ist dennoch möglich. Durch die Teilnahme an START! Studium erhalten Teilnehmende nicht nur die Möglichkeit ihre Sprachkompetenzen in Deutsch und Englisch zu erweitern, ihre fachlichen Kompetenzen in ausgewählten universitären Fachmodulen aufzufrischen und ihre Kompetenzen in IT und wissenschaftlichem Arbeiten zu verbessern. Teilnehmende erhalten auch einen Einblick in die Inhalte und Anforderungen eines Hochschulstudiums in der Schweiz und lernen die Ausbildungsmöglichkeiten an Schweizer Hochschulen kennen. Damit gewinnen sie wichtige Erkenntnisse für die Wahl einer passenden Aus- oder Weiterbildung.

Ich habe bereits einen universitären Abschluss. Lohnt sich für mich die Teilnahme an START! Studium trotzdem?

Auch für Personen, die im Ausland bereits einen Bachelor- oder Masterabschluss erworben haben, kann der Einstieg in der Schweizer Arbeitsmarkt schwierig sein. Es kann sich lohnen, die universitäre Ausbildung in der Schweiz fortzusetzen oder einen weiteren Abschluss auf Tertiärstufe zu erwerben. 

Wir empfehlen Ihnen, sich gut über das Bildungssystem der Schweiz und geeignete Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren, z.B. auf berufsberatung.ch. Hier finden Sie auch spezifische Informationen zum Hochschulsystem der Schweiz (Hochschultypen, Studiengebiete, Studiendauer, Zulassungsvoraussetzungen, etc.).

Nutzen Sie auch die Beratungsmöglichkeiten der kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen oder von weiteren Fachstellen wie z.B. HEKS MosaiQ.

Bitte beachten Sie auch, dass es für kantonale Ausbildungsbeiträge meistens eine Altersbeschränkung gibt. Im Kanton Zürich liegt sie beispielsweise bei 45 Jahren. Dies ist wichtig, falls Sie für die Finanzierung einer späteren Aus- oder Weiterbildung auf kantonale Ausbildungsbeiträge angewiesen sind. Mehr Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen im Kanton Zürich finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich. Generelle zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen finden Sie auf berufsberatung.ch.

Sprachkurse und Sprachzertifikate

Auf welchem Niveau werden bei START! Studium Sprachkurse angeboten?

Alle Teilnehmenden von START! Studium besuchen im August einen zweiwöchigen Intensivkurs Deutsch auf Niveau B1 oder B2. Während dem Herbst- und dem Frühjahrssemester besuchen die Teilnehmenden von START! Studium jeweils vier Lektionen Deutschkurs (Niveau B1 bis C2) sowie zwei Lektionen Englischkurs (Niveau A0 bis B1) pro Woche. Die Kurseinteilung erfolgt durch das Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich und basiert auf dem Einstufungstest und/oder auf den Erfahrungen aus dem Unterricht.

Können bei der Teilnahme an START! Studium Sprachzertifikate erworben werden?

Teilnehmende von START! Studium besuchen verschiedene Deutsch- und Englischkurse und erweitern dadurch ihre Sprachkompetenzen. In den Sprachkursen können prüfungsrelevante Themen besprochen und Prüfungssituationen eingeübt werden. Es handelt sich jedoch nicht um spezifische Vorbereitungskurse für Sprachzertifikate (z.B. Goethe oder Telc). Sprachprüfungen für den Erhalt von Sprachzertifikaten müssen bei externen Anbietern absolviert werden. Das Ablegen von Sprachzertifikaten an der Universität Zürich ist nicht möglich.

Ich habe momentan ein Deutschniveau B1. Werde ich nach der Teilnahme an START! Studium auf C1-Niveau sein?

Fortschritte beim Deutsch lernen sind sehr stark abhängig vom Engagement und Einsatz der Teilnehmenden. Bei regelmässiger und aktiver Kursteilnahme sowie zusätzlichem Selbststudium (Erledigen der Hausaufgaben, Besuch des Selbstlernzentrums, etc.) erzielen die meisten Personen in einem Jahr einen Niveaufortschritt von einer Stufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Das heisst, wer zu Beginn des Programms Deutschkenntnisse im Bereich B1 hat, kann bei Programmende mit entsprechendem Einsatz Deutschkenntnisse im Bereich B2 aufweisen. 

Bitte beachten Sie, dass für das erfolgreiche Absolvieren eines Niveaus in allen vier Kompetenzen (Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen) oft mehrere Kurse besucht werden müssen.

Welche sprachlichen Anforderungen muss ich für die Zulassung zu einem regulären Studium mitbringen?

Für ein Hochschulstudium sind sehr gute Kenntnisse der Unterrichtssprache(n) erforderlich. Die Unterrichtssprache an Deutschschweizer Hochschulen ist in der Regel Deutsch und/oder Englisch. Für die Zulassung zu einem Hochschulstudium müssen fremdsprachige Bewerber*innen deshalb meist sehr gute Kenntnisse in der Hauptunterrichtssprache nachweisen. Weitere Informationen zu den sprachlichen Anforderungen finden Sie auf der Webseite der Hochschule Ihrer Wahl. Informationen zu den Sprachanforderungen der Universität Zürich finden Sie auf der Webseite der Zulassungsstelle der UZH. 

Bitte beachten Sie, dass auch in Studienprogrammen mit Hauptunterrichtssprache Deutsch oft gute Englischkenntnisse von Vorteil sind.

Bewerbungsprozess

Einige meiner Dokumente sind verloren gegangen oder noch nicht bereit. Kann ich mich trotzdem für START! Studium bewerben?

Wir bitten Sie, wenn immer möglich vollständige Bewerbungen einzureichen, denn wir können nur vollständige Bewerbungen bearbeiten. Als vollständig gilt eine Bewerbungen, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sind. Falls Unterlagen verloren gegangen oder noch nicht bereit sind, können Sie Ihre Bewerbung notfalls aber trotzdem einreichen und die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachreichen.

Muss ich für meine Bewerbung bei START! Studium Scans von Übersetzungen von Diplomen einreichen oder reichen die Scans der Originaldokumente?

Bitte reichen Sie wenn immer möglich Scans der Originaldokumente ein. Sollten Sie Übersetzungen einreichen wollen, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir nur amtlich beglaubigte Übersetzungen akzeptieren können. Hier finden Sie mehr Informationen zu amtlich beglaubigten Übersetzungen.

Meine Gemeinde bewilligt eine Teilnahme an START! Studium nicht. Was kann ich tun?

Bei Personen, die sich in den asylrechtlichen Fürsorgestrukturen befinden, ist das Einverständnis der Gemeinden an der Teilnahme an START! Studium Voraussetzung für die Programmteilnahme.

Für die Teilnahme an START! Studium wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Im Kanton Zürich können die Teilnahmegebühren über das Fördersystem für Geflüchtete (IAZH) abgerechnet werden. START! Studium ist entsprechend im Kantonalen Angebotskatalog IAZHaufgeführt. Bewerber*innen aus anderen Kantonen können sich bei ihrer fallführenden Stelle über die allfällige Finanzierungsmöglichkeiten durch die Integrationspauschale erkundigen. Bewerber*innen, die sich nicht (mehr) in den asylrechtlichen Fürsorgestrukturen befinden und keinen Anspruch auf Leistungen der Integrationsförderung haben, melden sich betreffend Finanzierungsmöglichkeiten bitte bei der Geschäftsstelle START! Studium.

Gibt es eine Altersbeschränkung für die Teilnahme an START! Studium?

Für die Teilnahme an START! Studium gibt es grundsätzlich keine Altersbeschränkungen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es für kantonale Ausbildungsbeiträge meistens eine Altersbeschränkung gibt. Im Kanton Zürich liegt sie beispielsweise bei 45 Jahren. Dies ist wichtig, falls Sie für die Finanzierung einer späteren Aus- oder Weiterbildung (z.B. Studium) auf kantonale Ausbildungsbeiträge angewiesen sind. Mehr Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen im Kanton Zürich finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich. Weitere Informationen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen finden Sie auf berufsberatung.ch.

Muss ich als Nachweis für meine Deutschkenntnisse ein Sprachzertifikat einreichen?

Nein, Sie müssen kein Sprachzertifikat als Nachweis für Ihre Deutschkenntnisse einreichen. Falls Sie kein Sprachzertifikat besitzen, können Sie beispielsweise auch einen Nachweis über den Besuch eines Deutschkurses einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir die Deutschkenntnisse von geeigneten Bewerber*innen in einer Niveauabklärung Deutsch prüfen. Die Niveauabklärung Deutsch wird vom Sprachenzentrum der UZH und ETH Zürich durchgeführt.

Vereinbarkeit mit Familie oder anderen Verpflichtungen

Ich habe Kinder. Gibt es bei START! Studium eine Kinderbetreuung?

Kinderbetreuung gehört nicht zum Grundangebot von START! Studium. Wer auf Kinderbetreuung angewiesen ist, um an START! Studium teilzunehmen, klärt die entsprechenden Möglichkeiten bitte zuerst mit der zuständigen Gemeinde ab. Sollte eine Kinderbetreuung durch die Gemeinde nicht möglich sein, melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Geschäftsstelle START! Studium. Gerne klären wir ab, ob alternative Unterstützungsmöglichkeiten an der Universität Zürich bestehen.

Kann ich neben START! Studium noch weitere Integrationsprogramme besuchen oder arbeiten?

START! Studium ist ein Vollzeitprogramm. Je nach Kurswahl und Phase des Programms besuchen Teilnehmende von START! Studium ca. 12-20 Lektionen Unterricht pro Woche. Pro Lektion Unterricht ist ausserdem mit einer Lektion Vor- und/oder Nachbereitung zu rechnen. Das ergibt einen wöchentlichen Aufwand von ca. 24-40 Lektionen. Hinzu kommt die Teilnahme am Begleitprogramm (Informationsveranstaltungen, Standortgespräche etc.).

Die individuellen Stundenpläne für das Herbst- und das Frühjahrssemester werden im August/September bzw. Januar/Februar erstellt. Die Kursauswahl erfolgt in Absprache mit der Geschäftsstelle START! Studium und basiert bei den Sprachkursen auf den Empfehlungen des Sprachenzentrums der UZH und ETH Zürich.

Ob eine Teilnahme an weiteren Programmen oder Kursen möglich ist, liegt im Ermessen der Teilnehmenden.

Einen Beispiel-Stundenplan für das Herbst- oder Frühjahrssemester finden Sie hier (PDF, 25 KB).

Können auch nur einzelne Kurse von START! Studium besucht werden?

START! Studium ist ein Vollzeitprogramm. Bei einer Teilnahme muss das ganze Kursangebot besucht werden. 

Wer sich lediglich für Deutschkurse interessiert, findet auf unserer Webseite interessante externe Angebote. 

Wer als Auditor*in einzelne Lehrveranstaltungen der Universität Zürich besuchen möchte, findet hier weiterführende Informationen.

Nach Abschluss von START! Studium

Kann man nach der Teilnahme an START! Studium direkt an der UZH oder an einer anderen Hochschule studieren?

Nein. Durch die Teilnahme an START! Studium erhalten Teilnehmende die Möglichkeit, sich auf die sprachlichen, fachlichen und organisatorischen Anforderungen eines Hochschulstudiums in der Schweiz vorzubereiten und erhalten Einblick in den Universitätsalltag. Das Zulassungsverfahren zu START! Studium entspricht jedoch nicht einer Zulassungsprüfung zu einem regulären Studium und berechtigt nicht zu einer erleichterten Zulassung zu einem regulären Studium an der UZH oder an einer anderen Hochschule. Bewerbungen für ein Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium müssen auch durch Absolvent*innen von START! Studium durch das reguläre Zulassungsverfahren bei der gewählten Hochschule eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich früh über Ihre Studienmöglichkeiten in der Schweiz und über die Zulassungsvoraussetzung der Hochschule Ihrer Wahl zu informieren.

Gute Informationen über das Hochschulsystem der Schweiz finden Sie aufberufsberatung.ch. Nutzen Sie auch die Beratungsmöglichkeiten der kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen oder von weiteren Fachstellen wie z.B. HEKS MosaiQ.

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen der UZH finden Sie auf der Webseite der Zulassungsstelle.