Informationen zur Pandemie
Einstellung Präsenzveranstaltungen / Generelle Maskenpflicht
Stand: 18.12.2020
Bis zum 22. Januar 2021 bleiben die universitären Gebäude, Museen, Bibliotheken und der Botanische Garten für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Zutritt für UZH-Studierende, UZH-Mitarbeitende sowie berechtigte Personen aus Forschung und Lehre bleibt gewährleistet.
Weiterhin gilt:
- Keine Präsenzveranstaltungen: Präsenzveranstaltungen sind an der UZH bis auf Weiteres verboten. Lehrveranstaltungen (inkl. Weiterbildung) werden nur noch digital durchgeführt. Ausgenommen sind Lehrveranstaltungen, die eine Präsenzform bedingen (z.B. Unterricht in Labor oder Klinik) und Einzellektionen (z.B. gewisse Prüfungsformen). Die Fakultäten werden Sie zeitnah dazu informieren.
- Generelle Maskentragepflicht: Die Maske muss nicht nur in den Innen-, sondern auch in den Aussenräumen der UZH getragen werden.
- Dienstleistungsangebote (z.B. Beratung) werden so weit wie möglich aufrechterhalten.
- Arbeitsplätze in Bibliotheken, im öffentlichen Bereich und in Hörsälen stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Für Arbeitsplätze in Bibliotheken ist die Reservierung via Buchungssystem notwendig. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
Einreise in die Schweiz
Stand: 12.01.2021
Obligatorische Quarantäne für Einreisende aus Risikoländern
Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen in Quarantäne. Die Liste betroffener Staaten und Gebiete wird regelmässig aktualisiert und kann hier abgerufen werden.
Weitere Informationen zu den Massnahmen des Kantons Zürich finden Sie hier.
Einreise Schweiz
Visumsanträge für Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung werden bearbeitet. Bitte beachten Sie die genauen Angaben des Staatssekretariat für Migration:
Informationen des Migrationsamts Zürich
FAQ Einreisebeschränkungen des Staatssekretariats für Migration SEM
Massnahmen und Verordnungen Zürich
Das Tragen von Gesichtsmasken ist in allen öffentlichen Innenbereichen obligatorisch. Die Maskenpflicht gilt schweizweit und beinhaltet auch folgende Bereiche:
- Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte
- In belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.
Was tun bei Krankheitssymptomen?
Es gelten folgende Massnahmen:
- Bei Symptomen zuhause bleiben. Spüren Sie Krankheitssymptome, sollten Sie zu Hause bleiben. So verhindern Sie, dass die Krankheit weiter übertragen und verbreitet wird.
- Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation. Rufen Sie das kantonale Ärztefon (Telefon 0800 33 66 55) an, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
- Merkblatt: Vorgehen bei COVID-19 Erkrankung