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Global Student Experience

Wohnen und Arbeiten

Wohnen

Es kann manchmal schwierig sein, eine passende Unterkunft in Zürich zu finden. Der Wohnraum ist knapp und die Preise sind entsprechend hoch. Als Stadtuniversität kann die UZH keine Wohnmöglichkeiten auf den Campuses anbieten. Für Austauschstudierende verfügen wir jedoch über eine begrenzte Anzahl Zimmer in Studierendenwohnheimen. 

Zimmer für Austauschstudierende

Die Zimmer für Austauschstudierende werden durch die Zimmer- und Wohnungsvermittlung der UZH und ETHZ verwaltet. Austauschstudierende erhalten von Global Student Experience die relevanten Informationen zum Prozess der Zimmeranmeldung.

Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot nur für Austauschstudierende gilt. Gaststudierende, Praktikantinnen und Praktikanten orientieren sich bitte an den untenstehenden Informationen. 

 

Housing für Studierende, die einen Abschluss an der UZH anstreben

Internationale Studierende, die einen Abschluss an der UZH machen, finden weitere Informationen hier.

 

Informationen und Tipps zur Wohnungssuche

Weitere Informationen zur Unterkunftssuche gibt es hier.

Die Zimmer- und Wohnungsvermittlungsstelle publiziert auch eine Übersicht guter Suchmöglichkeiten und kurzfristiger günstiger Unterkünfte.

Zimmer- und Wohnungsvermittlungsstelle UZH/ETH

In den Universitätsgebäuden und Instituten finden Sie Wohnungsangebote an den schwarzen Brettern. Hilfreich für die Suche aus dem Ausland ist der virtuelle Marktplatz der Universität.

UZH Marktplatz

 

Vorübergehende Unterkünfte

Oftmals ist es einfacher, vor Ort eine Unterkunft zu suchen. Wenn Sie bei Ihrer Ankunft noch keine Wohnmöglichkeit gefunden haben, bieten sich folgende Unterkünfte für einen vorübergehenden Aufenthalt an: 

Jugendherberge

Oldtown Hostel Otter

Erwerbstätigkeit

Während des Semesters können Sie einer bezahlten Nebenbeschäftigung von bis zu 15 Stunden pro Woche nachgehen. Während der regulären Semesterferien ist ein Beschäftigungsumfang bis zu 100% möglich. In beiden Fällen muss jedoch der Arbeitgeber beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eine Arbeitsbewilligung für Sie einholen.

Achtung: Bachelorstudierenden aus Drittstaaten (Staaten ausserhalb der EU/EFTA) kann frühestens 6 Monate nach der Einreise eine Arbeitsbewilligung erteilt werden. Masterstudierenden aus Drittstaaten kann in den ersten sechs Monaten ihres Aufenthalts nur eine Bewilligung für eine Arbeit innerhalb ihres UZH-Instituts erteilt werden.

Webseite Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)

Webseite von Study in Switzerland

Arbeiten in der Schweiz – Informationen für Drittstaatler:innen (UZH Career Services)

UZH Career Services

Weiterführende Informationen

Vorsicht vor Wohnungsbetrug!

Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Zimmer- und Wohnungsvermittlungsstelle

Umzug während des Aufenthalts

Falls Sie während Ihres Austauschs an der UZH umziehen, ändern Sie bitte Ihre Adresse im UZH-Adressystem und informieren Ihren Exchange Student Advisor in unserer Abteilung informieren.
Online Adressverwaltung

Bankkonten

Bei den meisten Banken muss man persönlich am Schalter erscheinen und einen gültigen Reisepass oder eine Identitätskarte, eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung und (in gewissen Fällen) eine Immatrikulationsbestätigung einer Universität vorlegen. Einige Banken akzeptieren möglicherweise keine Kunden mit bestimmten Nationalitäten.

Telefon-Anbieter

Der einfachste Weg, Ihr Mobiltelefon zu nutzen bevor sie Ihre Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, ist der Kauf einer Prepaid-SIM-Karte. Wählen Sie einen Anbieter und gehen Sie mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis in die Filiale. 

Wenn Sie statt einer Prepaid-Lösung einen Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen bevorzugen, müssen Sie zunächst Ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen. 

Haushaltsfragen

Nicht ganz sicher welche Abfallsäcke es braucht oder weshalb Sie eine Rechnung erhalten haben?