Bundes-Exzellenz-Stipendien
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Einleitung
Ausländische Forschende, die an einem Postgraduiertenstudium oder Forschungsarbeiten in der Schweiz interessiert sind, können sich bei der Schweizer Regierung um ein Exzellenzstipendium bewerben.
Um sich für ein Postgraduierten-Stipendium zu bewerben, muss man mindestens einen Masterabschluss vorweisen können. Ein Stipendium kann in allen Disziplinen vergeben werden und ist an allen kantonalen Universitäten, Fachhochschulen und an den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen gültig.
Weitere allgemeine Informationen über das Stipendienprogramm finden Sie hier:
Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende
Will you be my supervisor? (PDF, 126 KB)
Informationen über verschiedene Doktorats Programme an der Universität Zürich sind auf der UZH Webseite zu finden:
UZH Doktorats Programme
Drei Stipendien-Typen auf Doktorat- und Postdoc-Ebene
An der Universität Zürich gibt es drei Arten von Stipendien:
Doktoratsstipendium, komplette Doktoratsprogramme (bis zu maximal 36 Monaten)
für hochqualifizierte Doktoranden aus allen akademischen Bereichen. Alle relevanten Informationen finden Sie in diesem Dokument:
Postdoktoratsstipendium (12 Monate ohne Verlängerung)
für hochqualifizierte Postdoktorierende aus allen akademischen Bereichen. Alle relevanten Informationen finden Sie in diesem Dokument:
Postdoctoral scholarship (PDF, 76 KB)
Forschungsstipendium (12 Monate ohne Verlängerung)
für hochqualifizierte postgraduierte Forschende aus allen akademischen Bereichen und junge Mediziner:innen. Alle relevanten Informationen finden Sie in diesem Dokument:
Informationen für betreuende Professor:innen
Bewerbungszeitraum
Vor der Annahme einer sich bewerbende Person und vor der Ausstellung eines Verpflichtungsschreibens, welches eine Voraussetzung für den Stipendienerwerb darstellt, wird eine gründliche Prüfung empfohlen:
- Akademische Kompetenz
- Qualität des Forschungsprojekts
- Fähigkeit zur selbstständigen Durchführung von Laborarbeiten, sofern dies für das Projekt erforderlich ist
- Sprachkenntnisse
- Persönlicher Kontakt und Interview via Skype höchst empfohlen
Zusätzliche Informationen bezüglich Doktorantsstudierenden/Doktoratsstipendien
- Vorabklärung durch die Zulassungsstelle um sicherzustellen, dass die potentiellen Kandidierende an ein individuelles Doktorat an der UZH zugelassen werden können
- Persönlicher Kontakt und Interview via Skype sind obligatorisch
- Vorabklärung, ob die obligatorische Zusatzfinanzierung durch das Institut gewährleistet werden kann (siehe Punkt "Neue Zuständigkeiten für UZH Betreuer:innen der Doktoratsstipendiaten ab HS22")
- Für den Fall, dass die Promotion nicht innerhalb der bewilligten Förderungsdauer von 36 Monaten abgeschlossen werden kann, wird die Betreuungsperson gebeten, die Stipendiatin oder den Stipendiaten bei der Fertigstellung der Dissertation finanziell zu unterstützen oder bei der Beantragung von Fördermitteln behilflich zu sein
- Das Stipendium beginnt am 1. September des jeweiligen Kalenderjahres. Ein Beginn nach dem 1. September ist in der Regel nicht möglich.
Neue Zuständigkeiten für UZH Betreuer:innen der Doktoratsstipendiaten ab HS22:
- Alle Betreuerinnen und Betreuer, welche sich bis und mit HS2021 für ESKAS-Stipendiat:innen verpflichtet haben, werden dringend gebeten, wenn möglich eine Zusatzfinanzierung ab HS21 sicherzustellen.
- Ab HS2022, ist die Zusatzfinanzierung für alle zukünftigen Betreuungspersonen obligatorisch, welche sich noch keinen ESKAS-Stipendiat:innen verpflichtet haben (Stand im Frühlingssemester 2021)
- Die Differenz zwischen dem ESKAS-Stipendium und dem Mindestlohn für SNF Doktorierende ist von der Betreuungsperson/dem Institut zu finanzieren
Detaillierte Informationen zur Höhe der Differenzzahlung und zur Anstellung von ESKAS-Doktorierenden finden Sie in dem Merkblatt „ESKAS-Doktorierende UZH“.