Einreisebedingungen
Doktorierende müssen vor der Einreise in die Schweiz abklären, ob sie ein Visum benötigen (Länder mit Visumspflicht).
Nachfolgendes Schema gibt eine erste Übersicht über die Einreiseformalitäten. Diese können jedoch je nach Aufenthaltsdauer variieren. Doktorierende müssen sich in jedem Fall bei den zuständigen Behörden erkundigen, welche Voraussetzungen für sie zutreffen und welche Formalitäten sie zu beantragen haben.
Für Visumsfragen wenden sich Doktorierende an die für sie zuständige schweizerische Vertretung im Ausland. Weitere Informationen für Doktorierende mit Visumspflicht finden sich unter Visumsantrag.

