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Global Student Experience

Austauschverträge Studierendenmobilität

Austauschverträge bilden die notwendige Grundlage für den Studierendenaustausch (Semesteraustausch). Sie können auf Ebene Universität, Fakultät, Institut oder eines einzelnen Studienfachs mit der entsprechenden Einheit der Partneruniversität abgeschlossen werden. Wichtige Kriterien, um einen neuen Austauschvertrag abzuschliessen:

  • Gute akademische Entsprechung
  • Vertrag muss von gegenseitigem Interesse sein (Interesse der Studierenden an potenzieller Partneruniversität)
  • Vertrag sollte eine Erweiterung der regionalen Angebotspalette ermöglichen

Die Abteilung Global Student Experience unterstützt die Institute und Fakultäten, die ihr Austauschangebot für Studierende auf- und ausbauen sowie/oder anpassen möchten.

Verträge innerhalb Europas (Erasmus bzw. SEMP)

Verträge ausserhalb Europas

Andere Formen der Zusammenarbeit

Für andere Formen der Zusammenarbeit, die keinen Studierendenaustausch vorsehen (beispielsweise Forschungszusammenarbeit, gemeinsame Entwicklung von Lehr- und Weiterbildungsangeboten usw.) ist eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding – MoU) ausreichend. Andere Kooperationsmöglichkeiten (Cotutelle de Thèse, Double- oder Joint-Degree Programme) benötigen eigene Vertragsarten. 

Memorandum of Understanding

Cotutelle de Thèse

Für internationale Vereinbarungen, die andere Formen der Zusammenarbeit regeln, ist Global Affairs zuständig.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Europa/SEMP:
Marianne Jeuch
cooperation@int.uzh.ch

 

Ausserhalb Europas:
Andrea Orbann
cooperation@int.uzh.ch

Global Affairs

Global Affairs ist zuständig für die Umsetzung der Internationalisierungsstrategie der UZH und leitet unterschiedliche Projekte zur Ausweitung internationaler Sichtbarkeit wie auch internationalem Engagement der UZH.

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